Koeniglich Thailaendisches Honorargeneralkonsulat

Das Königliche-Thailändische Honorarkonsulat beglaubigt folgende Arten von Dokumenten:

Beglaubigungen von deutschen Urkunden mit deren Übersetzung zur Verwendung in Thailand:
– Wirtschaftsvollmacht
– Free-Sale-Dokumente
– Unterschriften

Die deutschen Urkunden müssen vor der Übersetzung bei der zuständigen deutschen Behörde legalisiert werden.

Free-Sale-Dokumente müssen ebenfalls von den zuständigen deutschen Behörden legalisiert werden. Diese Legalisierungen erfolgen durch die Industrie- und Handelskammern, einen öffentlich bestellten Notar in Verbindung mit dem jeweils zuständigen Landgericht, die Beglaubigungsstelle der jeweiligen Bezirksregierung oder einen gerichtlich zugelassenen Übersetzer der thailändischen Sprache.

Im Falle der Übersetzung müssen Original und Übesetzung zusammengeheftet und vom Übersetzer an der Heftung unterschrieben und gesiegelt sein.

Bei einer Übersetzung in englischer Sprache ist zu beachten, dass die Unterschrift des Übersetzers von einem Notar beglaubigt ist und die Unterschrift und Siegel des Notars bei dem Gericht, von dem er sich hat registrieren lassen, ebenfalls beglaubigt ist.

Vorlage von amtlichen Dokumenten:
– Jeweils ein Originaldokument mit einer Kopie
– Bei Beglaubigungen von Unterschriften eine Kopie des Reisepasses des Dokumentenbesitzers
– Einen als Einschreiben frankierten Rückumschlag

Vorlage von Free-Sale-Dokumenten:
– Jeweils ein Originaldokument mit einer Kopie
– Ein Anschreiben der Firma
– Einen frankierten Rückumschlag

Gebühren
Dokumente ohne Übersetzung: pro Dokument 15,00 Euro
Beglaubigung einer Unterschrift: 15,00 Euro

Die Gebühren sind grundsätzlich in bar zu entrichten oder in bar den jeweiligen Dokumenten postalisch beizufügen!