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Wichtige Änderungen der Zuständigkeiten der Königlich Thailändischen Honorarkonsulate
(Bitte sorgfältig lesen!)
Gemäß Verordnung des Außenministeriums über die Ernennung und die Funktionen der Honorarkonsularbeamten des Königreiches Thailand B.E. 2563 (2020) dürfen die Honorarkonsulate weltweit
Visa-Ausstellungen und Beglaubigungen von Dokumenten
nur noch bis zum
27. Mai 2021
vornehmen.Die Ausstellung von Visa und Beglaubigungen ist im Honorarkonsulat Essen seit August 2020 nicht mehr möglich!
Ab dem 28. Mai 2021 sind alle Königlich Thailändischen Honorarkonsulate weltweit nicht mehr befugt, ausländischen Staatsbürgern ein Visum für die Einreise in das Königreich Thailand auszustellen sowie jegliche Dokumente im Namen der Honorarkonsuln des Königreichs Thailand zu beglaubigen. Ab dem 28. Mai 2021 sind in der Bundesrepublik Deutschland nur noch die folgenden drei Einrichtungen für die Erteilung von Visa und die Beglaubigungen von Dokumenten verantwortlich und zuständig:
- Königlich Thailändische Botschaft, Berlin
Lepsiusstraße 64/66, 12163 Berlin, Tel. +49 (0) 30 794 8110 - Königlich Thailändisches Generalkonsulat, Frankfurt
Kennedyalle 109, 60596 Frankfurt am Main, Tel. +49 (0) 69 6986 8205 - Königlich Thailändisches Generalkonsulat, München
Törringstraße 20, 81675 München, Tel. +49 (0) 89 944 6770
Bitte verfolgen Sie aufmerksam die Informationen auf deren Web-Seiten.
Es ist von Seiten des Königlich Thailändischen Außenministeriums geplant, im Juni 2021 mit dem
E-Visum
eine digitale (online) Plattform für die Beantragung der Visa einzurichten. Die Einzelheiten dazu werden von den vorgenannten drei Einrichtungen in Kürze veröffentlicht.
Das Königlich Thailändische Honorarkonsulat in Essen teilt Ihnen die Einschätzung des Königlich Thailändischen Außenministeriums mit, dass durch diese Änderungen künftig ein einfacherer und unkomplizierterer Zugang zum jeweils gewünschten Visum erfolgen wird. Sobald die Bedingungen des neuen E-Visums feststehen, wird geprüft, wie wir unseren Konsulatskunden auch weiterhin begleitend zur Seite stehen können.